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07.01.2010

Aktuelle Themen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Stipendienprogramm soll bereits zum Wintersemester 2010/2011 erste Studierende fördern

Bereits zum Wintersemester 2010/2011 könnten die ersten Studierenden mit dem neuen von der Bundesregierung geplanten nationalen Stipendienprogramm gefördert werden. Rund 150 Mio. € Kosten entfielen jährlich auf den Bund in der Ausbaustufe des neuen Programms, schätzt die Regierung und bezieht die genannte Summe auf die Förderung von 8% der Studierenden.

Die Regierung verweist außerdem auf das bereits existierende, von Privaten und Land gemeinsam finanzierten Stipediensystem in Nordrhein-Westfalen, das zum Wintersemester 2009/2010 gestartet wurde. Erste Ergebnisse dieses Programms zeigten, das auch in strukturschwachen Regionen etliche Hochschulen bei der Einwerbung von Stipendienmitteln sehr erfolgreich waren. Zudem zeige das Beispiel von NRW, dass das Akquirieren von Spendenmitteln auch in Zeiten der gegenwärtigen Wirtschaftskrise erfolgreich gestaltet werden kann. Die vorgesehene Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 50% der Kosten hält die Bundesregierung daher für realistisch. Das Programme wende sich neben der Wirtschaft auch an andere nicht staatliche Akteure wie zum Beispiel Stiftungen, Verbände, Privatpersonen. Die Erfahrung des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem dortigen Stipendienprogramm zeigen, dass die Struktur der Stipediengeberschaft sehr heterogen ist. Zudem zeige sich in NRW, dass mehr als ein Drittel der hierfür eingeworbenen Stipendien (38%) nicht an bestimmte Fachbereiche oder Studiengänge gebunden wurden.

Die Stipendien sollen, laut Regierung, nach Leistung einkommensunabhängig vergeben werden. Der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll in der Verantwortung der Hochschule liegen. Die Auswahlverfahren müssten unabhängig und transparent sein. Zielgruppe seien Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Leistungen im Studium erwarten lassen. Dies ermöglicht es, bei Leistungsvergleich an weitere Kriterien anzuknüpfen, z.B. die Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund oder die Berücksichtigung sozialer Belange.


Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll bis Anfang 2011 gesetzlich geregelt werden

Spätestens im zweiten Halbjahr 2010 will die Regierung einen Gesetzentwurf zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Abschlüsse vorlegen. Bei der Diskussion bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass spätestens 2011 ein Gesetz mit einem Rechtsanspruch für die Anerkennung dieser Qualifikationen in Kraft treten müsse.

Die CDU/CSU-Fraktion unterstrich die Forderung, dass ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren notwendig sei, das innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werde müsse. Auch solle es eine "Angebotspalette für Anpassungsqualifikationen" geben. Die Unionsvertreter verwiesen darauf, dass nicht alle im Ausland erworbenen Abschlüsse unbedint deutschen Standarts entsprächen.


Studienqualität und Attraktivität der Ingenieurwissenschaften
Die Studienqualität der Ingenieurwissenschaften hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert, so das Ergebnis einer aktuellen Sonderauswertung des BMBF, für welche seit 1994 regelmäßig mehr als 1200 Studierende der Ingenieurwissenschaften befragt werden.

Die Hochschulen haben neue Studienangebote eingeführt und andere Studienformen erprobt. Immer mehr junge Frauen nehmen ein Ingenieurstudium auf. Bachelor- und Masterstudiengänge sind seit 1999 in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das Interesse an Technik und Technologie unter den Studierenden hat zugenommen.

Die Umfrage zeigt jedoch auch, dass die Attraktivität des Ingenieurstudiums stark von konjunkturellen Entwicklungen beeinflusst wird. Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt werden von den Abiturienten genau registriert und bei der Studienfachwahl berücksichtigt. Dies hat bei den Studierenden der Ingenieurwissenschaften, die traditionell einen hohen Anteil an Bildungsaufsteigern aufweisen, besonders starke Auswirkungen. Hier ist in hohem Maße die Unterstützung der Wirtschaft mit einer absehbaren Beschäftigungspolitik, mehr Stipendien und Kooperation sowie einer klaren Anerkennung des Bachelor Abschlusses gefordert.

Auch hat sich gezeigt, dass für die Aufnahme eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums die Belegung der Leistungskurse in der gymnasialen Oberstufe von großer Bedeutung ist. Der Besuch "ingenieurnaher" Leistungskurse stagnierte aber in den letzten Jahren, weshalb auch das Potential für die Wahl des Ingenieurstudiums in den nächsten Jahren begrenzt ist. Hier muss eine verstärkte Vorbereitung an den Schulen durch frühe Einbindung technischer Curricula, Gewinnung für naturwissenschaftliche Leistungskurse und Kontakt zu Ingnieurfächern erfolgen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, gerade bei Schülerinnen das Interesse für naturwissenschaftliche Fächer zu erhöhen. Die Bundesländer sollten die Möglichkeiten, Fächer wie Physik, Chemie oder Geographie beim Abitur abzuwählen, deutlich einschränken. Sachsen hat dies bereits getan.

Mehr Informationen finden Sie in der Studie Ingenieurwissenschaften


Antrag "Nicht-kommerzielle klinische Studien in Deutschland voranbringen"
Mit dem Antrag (BT-Drs 16/6775) setzen sich die Koalitionsfraktionen dafür ein, die  Anforderungen an nicht-kommerzielle klinische Studien besser mit der finanziellen und administrativen Leistungsfähigkeit der Wissenschaft in Einklang zu bringen. Diese nicht-kommerzielle klinische Studien (investigator-initiated-trials), die vom wissenschaftlichen Erkenntnisinteresse geleitet sind und unabhängig von der pharmazeutischen Industrie durchgeführt werden, sind für die medizinische Forschung und für die Qualität der Versorgung in Deutschland essentiell. Heute leiden diese Studien unter immensen bürokratischen und finanziellen Anforderungen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, zu überprüfen, welche Erleichterungen für die Forschung ermöglicht werden können. 


Forschungshaushalt wächst im Jahr 2008 um knapp 8 Prozent

Die Bundesregierung steht fest dazu, das Barcelona-Ziel der Europäischen Union zu erfüllen und bis 2010 insgesamt 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung zu investieren.  Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wächst daher auch für 2008 kräftig: Mit einem Gesamtvolumen von 9,187 Mrd. Euro verzeichnet der Einzelplan 30 einen Zuwachs von 670 Mio. Euro gegenüber 2007 – das ist ein Plus von 7,85 Prozent im Vergleich zu diesem Jahr. Die zusätzlichen Mittel fließen größtenteils in die Forschung.

Mehr Informationen zum Forschungshaushalt 2008



Hochschulrahmengesetz wird abgeschafft
Jahrelang galt das Hochschulrahmengesetz als Gängelband der Hochschulen in Deutschland. Mit dem am 20.9. 2007 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beratenen „Gesetz zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes“ (HRG) erhalten die Hochschulen in Deutschland den lange geforderten Zuwachs an Autonomie.


Anhörung zur Stammzellforschung
Am 9.Mai 2007 standen 24 Sachverständige den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Rede und Antwort zur Stammzellforschung. In der siebenstündigen Anhörung machte die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen auf die Probleme aufmerksam, die Forschern durch die Regeln des Stammzellgesetzes entstehen und plädierte für eine Lockerung des bestehenden Gesetzes. 

Wortprotokoll der Anhörung

Mehr Informationen zur Anhörung

Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Stammzellforschung vom Oktober 2006


Forschungsprämie als Anreiz für den Wissenstransfer
Ein Kernelement der Hightech-Strategie ist die Einführung der Forschungsprämie. Damit setzt die Regierung eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Antrag BT-Drs.16/2628) um. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bieten sich heute zu selten  als Partner für die  Auftragsforschung der Wirtschaft an. Die Forschungsprämie bietet hier neue Anreize. Wer künftig Forschungsaufträge aus der Wirtschaft akquiriert, erhält als Hochschule oder Forschungsinstitut eine zusätzliche Prämie in Höhe von 25 % des Auftragswertes vom Staat.

Mehr Informationen zur Forschungsprämie


Neues Befristungsrecht für die Wissenschaft

In der Forschung sind befristete Projekte an der Tagesordnung. Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz werden nun die Möglichkeiten für die Befristung eines Arbeitsvertrags erweitert, um den Anforderungen der Wissenschaft besser Rechung zu tragen. Das Gesetz schafft Rechtsicherheit für Forscher auf Drittmittelstellen und bietet den Hochschulen und Forschungsinstitute zugleich mehr Flexibilität. Der Bund setzt mit dem Gesetz eine Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2004 um (Antrag BT-Drs. 15/4131). Das neue Gesetz war überfällig, denn unter Rot-Grün ist die Befristung für die Qualifizierungsphase strikt auf 12 Jahre bzw. 15 Jahre in der Medizin begrenzt worden. In der Folge ist es zu großen Unsicherheiten in der öffentlichen Forschung gekommen. Jungen Wissenschaftlern drohte nach Habilitation oder Juniorprofessur das berufliche Aus, wenn sie nicht direkt zum Professor berufen wurden. Mit dem neuen Gesetz werden nun befristete Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlern auf Drittmittelstellen zweifelsfrei möglich.  Außerdem werden die Befristungsregelungen um eine familienpolitische Komponente ergänzt: Bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase um zwei Jahre je Kind. Der Bundestag hat das Gesetz am 18. Januar 2007 verabschiedet (Beschlussfassung im Wortlaut).


Innovationen bringen neuen Schub für den Aufbau Ost
Innovationen sichern Wohlstand und Arbeitsplätze. Das gilt besonders für die neuen Bundesländer, denn nur mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren wird es Ostdeutschland gelingen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Mit gezielten Investitionen in die Forschungsinfrastruktur ist es seit der Wende gelungen, im Osten eine Forschungslandschaft zu etablieren, die national und international konkurrenzfähig ist. Mit der Innovationsinitiative „Unternehmen Region“ hat die Bundesregierung entscheidend dazu beigetragen, regionale Innovationskompetenzen systematisch und nachhaltig für den Aufbau der ostdeutschen Regionen zu erschließen. In Ostdeutschland ist eine Reihe von Kompetenzprofilen entstanden, die sich zum Wachstumsmotor für das regionale Umfeld herausgebildet haben. So konnten sich mehrere wettbewerbsfähige Standorte der Biotechnologie und Medizin, der Mikroelektronik, der Optik und der Automobilzulieferindustrie entwickeln, die direkt und indirekt mehrere tausend neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Dieser Entwicklung neuen Schub zu geben ist Ziel des Antrags „Mit Innovationsförderung den Aufbau Ost weiter voranbringen“ (Antrag BT-Drs. 16/3294).



Hightech-Strategie für neue Märkte
Mit der Hightech-Strategie setzt das Bundesforschungsministerium die CDU-Forderung nach einer „Forschungspolitik aus einem Guss“ um. Ein Hauptproblem des Forschungsstandorts ist, dass wir zwar noch immer sehr viele Ideen und Patente in Deutschland entwickeln, aber zu oft versäumen, für diese Produkte auch Märkte zu erschließen. Zu oft gehen Patente andernorts in die Produktion und schaffen dort Wohlstand und Arbeitsplätze. MP3 und Transrapid sind nur die bekanntesten Beispiele. Die Hightech-Strategie hat daher zum Ziel, für Ideen aus der Grundlagenforschung auch Märkte zu erschließen. Das Bundesforschungsministerium hat für 17 Zukunftsfelder einen konkreten Fahrplan erstellt und analysiert, wo die deutschen Stärken und Schwächen liegen und was zu tun ist. Ziel ist ein Regierungshandeln über die Ressortgrenzen hinweg. Mit der Hightech-Strategie wird ein Frühwarnsystem im Sinne einer Ressortabstimmung zur Forschungsfreundlichkeit etabliert. 



6-Milliarden-Euro-Programm für Innovationen
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland zu erhalten, setzt die unionsgeführte Bundesregierung im Bundeshaushalt klare Prioritäten für Innovationen mit dem 6-Milliarden-Euro-Programm. Noch nie zuvor hat eine Bundesregierung so viel Geld für Forschung und Entwicklung bereitgestellt wie heute. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung gibt es einen Dreiklang aus sanieren, reformieren und investiert. Investieren heißt, dass die Forschung bis zum Ende der Legislaturperiode 6 Milliarden Euro zusätzlich erhält. 1,9 Milliarden Euro davon fließen in die Exzellenzinitiative. Mit dieser Maßnahme bekennen wir uns erstmals zur Ausdifferenzierung der Hochschullandschaft und zur konzentrierten Förderung von Spitzenuniversitäten. 


Föderalismusreform und die Neuregelungen für Forschung und Bildung
Bundestag und Bundesrat haben nach langen Beratungen und Anhörungen im Juli 2006 die Föderalismusreform beschlossen. Sie ist die größte Staatsreform der Bundesrepublik und ein zentraler Schritt zur Modernisierung der staatlichen Ordnung. Auch Bildung, Wissenschaft und Forschung kommt die Föderalismusreform zugute. Nach schwierigen Verhandlungen auch im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung wurde ein guter Abschluss erzielt. Die Verantwortung der Länder für die Schulen und Hochschulen steigt. Die strategische Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Hochschulpolitik bleibt möglich und damit auch der geplante Hochschulpakt 2020, der den Hochschulen helfen soll, die steigenden Studienanfängerzahlen in den kommenden Jahren zu bewältigen. Die Forschungspolitik wird auch künftig in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Ländern wahrgenommen. Ziel von CDU/CSU ist es jetzt, die Neuregelungen zu nutzen, um das Bildungs- und Forschungssystem noch zukunftsfähiger zu gestalten.

Mehr Informationen zu den Neuregelungen für Forschung und Bildung


Exzellenz in Bildung und Forschung - mehr Wachstum durch Innovationen
Die neue Bundesregierung macht Ernst mit der Vorfahrtsregel für Innovationen. Das Programm für die kommenden Jahre hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung jetzt mit den „Leitlinien der Bildungs- und Forschungspolitik“ im Ausschuss vorgestellt. Um Wachstum zu schaffen und langfristig zu sichern, setzt die neue Bundesregierung auf das Beste, was Deutschland hat: Die Menschen, die hier leben, lehren, lernen und arbeiten. Ihre Chancen auf Teilhabe und persönliches Fortkommen sollen sich erhöhen. Gleichzeitig sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland erhalten und neue Arbeitsplatze durch innovative Technologien und Dienstleistungen geschaffen werden. 


Vollkostenfinanzierung der Hochschulforschung
Die Hochschulen sind das größte Forschungspotential unseres Landes. Um diese Forschung wettbewerbsfähig zu halten, brauchen wir eine Förderung, die wie in den USA und in Großbritannien nicht nur die direkten Forschungskosten trägt, sondern auch die Ausgaben für die Infrastruktur mit berücksichtigt. Gegenwärtig belasten gerade erfolgreiche Hochschulen, die besonders viele Drittmittel gewinnen, ihren Etat überproportional. Die indirekten Kosten etwa für Geräte, Betrieb und Personal können oft nicht aus den Drittmitteln erbracht, sondern müssen über die Grundfinanzierung abgedeckt werden. Die drittmittelstärksten Hochschulen siegen sich so buchstäblich zugrunde. Deshalb wollen wir künftig den Universitäten die real anfallenden Kosten für ein Forschungsvorhaben ersetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schlägt dazu eine Vollkostenfinanzierung an Hochschulen vor. Sie würde nicht nur für die direkten Forschungskosten aufkommen, sondern mit einem so genannten „Overhead-Bonus“ auch die Kosten mitfinanzieren, die im Zuge von Drittmittelprojekten zusätzlich entstehen.


Nachwuchsforscher in den Neuen Ländern fördern

Speziell für Nachwuchsforscher in den Neuen Ländern hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Haushaltsberatungen 2004 ein Förderprogramm vorgeschlagen, das mit dem Programm „InnoProfile“ nun vom Bund umgesetzt worden ist. Ziel ist, die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft in den ostdeutschen Regionen durch die Kooperation von regionaler Nachwuchsforschung und regionalen wirtschaftlichen Kompetenzträgern zu verstärken und zugleich die Abwanderung von Nachwuchsforschern aus Ostdeutschland zu bremsen. Bis 2012 stehen insgesamt 150 Millionen Euro bereit. Damit erhält der wissenschaftliche Nachwuchs im Osten endlich eine Perspektive in der Heimat. Das Programm stößt auf große Resonanz: In der ersten Förderrunde wurden bereits 109 Förderanträge eingereicht. 18 Sieger wurden vom Bundesforschungsministerium im November 2005 ausgewählt, acht alleine aus Sachsen.

Mehr Informationen zu InnoProfile


Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Verbesserung der beruflichen Bildung und zur Steigerung der Ausbildungsleistung der Unternehmen. Bereits im März 2004 hatte die Union als erste Fraktion Eckpunkte und einen Gesetzesentwurf (Drucksache 15/1348)  zur Novellierung der beruflichen Bildung vorgelegt. Erst im Oktober folgte die Bundesregierung mit einem Entwurf, der in den nun erfolgreich abgeschlossenen interfraktionellen Gesprächen grundlegend verbessert wurde. Es ist der Union zu verdanken, dass eine weitere Verschulung und Bürokratisierung der Berufsausbildung verhindert werden konnte.

Was wurde erreicht ..


Mittelosteuropazentrum Leipzig

Im April 2005 hat Leipzig endlich den Zuschlag für ein Mittelosteuropazentrum erhalten. Die Entscheidung für Leipzig ist ein großer Erfolg für Sachsen als Standort der Wissenschaft und die Krönung jahrelanger Verhandlungen mit dem Bund. Die Union im Bundestag hat so lange mit Anträgen und Anfragen den Finger in die Wunde gelegt, bis die Bundesregierung das Geld bereitgestellt hat. Vorgesehen ist, dass das Institut die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas und Deutschland stimuliert. Leipzig konnte sich gegen den Mitkonkurrenten Frankfurt/Oder mit klaren Vorzügen durchsetzen: Leipzig verfügt über eine lange Tradition in der Mittel- und Osteuropaforschung und bietet eine wissenschaftliche Infrastruktur, die die Brandenburger nicht bieten konnten. Das Institut soll anfangs 10 Mitarbeiter beschäftigen. Der Bund stellt bis 2008 jährlich 1,5 Millionen Euro bereit. Sachsen als Sitzland hat im Haushaltsentwurf 2005/2006 eine institutionelle Förderung von 400.000 Euro und für die Folgejahre bis 2008 von 500.000 Euro veranschlagt. Die Stadt Leipzig stellt mietfrei die Mädler-Villa.




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