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Erste Lockerungen beschlossen

Erste Lockerungen beschlossen

Sachsens Landesregierung hat eine neue Allgemeinverfügung beschlossen. Diese Regelungen gelten ab Montag den 20. April bis zunächst zum 03. Mai 2020

Demnach wurden u.a. folgende Regelungen und Lockerungen für das gesellschaftliche Leben in Sachsen beschlossen:

 Die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai 2020 verlängert. Die Ausgangsbeschränkungen ("ohne triftigen Grund") werden aufgehoben. Das gilt auch für die "15 km Regelung".

 Der Aufenthalt ist außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes - auch zu Tagesausflügen - gestattet.

 Der Schulbetrieb wird ab 20. April schrittweise wieder aufgenommen - zunächst für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge. Prüfungen sollen wie geplant stattfinden.

 Die Notbetreuung in Kitas und Schulhorten wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

 Ab 20. April können wieder öffnen: Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche und - unabhängig von der Verkaufsfläche - Ladengeschäften von Handwerksbetrieben, Tankstellen, Autohäusern, Fahrradläden, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen, selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetrieben, Läden für Tierbedarf sowie von Garten- und Baumärkten. Dabei müssen die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen nachweisbar umgesetzt werden.

 Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist bei ÖPNV-Benutzung und beim Einkaufen verpflichtend.

 Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen können mit bis max. 15 Besuchern wieder stattfinden.

 Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen bleiben aufgerufen, generell auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.

 Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

!! In den nächsten Tagen wird die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Staatsregierung über einen Stufenplan für mögliche weitere Lockerungen beraten, die dann schrittweise mit Blick auf die aktuelle Infektionssituation in Sachsen ggf. ab 04. Mai 2020 gelten könnten. Diese könnten dann u.a. für Gastronomie, Friseurläden, Kosmetikstudios sowie Zoos und Tiergärten, Freizeitparks etc. oder auch für weitere Lockerungen der noch bestehenden Kontaktbeschränkungen gelten. !!