Virus

! UPDATE ! Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Ein Paradigmenwechsel - weg von einem grundsätzlichen Verbot und hin zu generellen Öffnungen unter Einhaltung von Hygienekonzepten


!!! UPDATE !!! vom 14. Juli 2020

Heute hat sich Sachsens Kabinett auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020.

Weiterhin gelten: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Mundschutzpflicht im ÖPNV und beim Einkaufen.

NEU sind aber auch einige Lockerungen:

  • Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich.
  • Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden.
  • Auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen sind mit genehmigten Hygienekonzept wieder zulässig. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept

Bereits am 13. Juli hat Kultusminister Christian Piwarz mitgeteilt, dass Sachsens Schulen nach den Sommerferien wieder im Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen starten sollen. " Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 soll in allen Schularten und Jahrgangsstufen wieder der Regelbetrieb an fünf Tagen in der Woche stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet". so Piwarz.

Mehr Infos dazu hier.



!!! UPDATE !!! vom 25. Juni 2020

Am vergangenen Dienstag hat die Staatsregierung die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschlossen, die ab Dienstag den 30. Juni 2020 gelten wird.

Diese Verordnung - wie auch alle weiteren neuen Regelungen zur Quarantäne, zu Kitas und Schulen sowie zu Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen - sind jetzt auch hier veröffenlicht.

Informieren Sie sich hier über neue Regeln, Maßnahmen und Verordnungen über die zentrale kostenfreie Telefon-Hotline zu allen Themen: 0800 – 100 0214

Die Hotline der Staatsregierung ist Mo.-Fr. von 9-18 Uhr (außer Feiertage) erreichbar. Alle Infos auch unter www.corona.sachsen.de.


Anpassung der Corona-Schutzverordnung vom 6. Juni 2020

Demnach werden Maßnahmen wie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht bleiben, die Kontaktbeschränkungen - etwa bei Familienfeiern - aber erleichtert. Das Kabinett in Sachsen hat nun am Mittwoch dieser Woche nach einer Experten-Anhörung darüber beschlossen.

Kurz zusammengefasst gilt ab 6. Juni Folgendes:

📌 ein grundsätzliches Muss: Abstandsregeln, Hygiene und Mund-Nase-Bedeckung

📌 alles ist wieder erlaubt außer: Familienfeiern nur bis max. 50 Personen, Treffen im öffentlichen Raum mit max. 10 Freunden , Großveranstaltungen ab 1000 Leute

📌 erlaubt ist damit wieder: der Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern, Öffnung der Hallenbäder und Saunen, Messen sind wieder möglich

Über die aktuellen Neuerungen, die detaillierte Corona-Schutzverordnung und Allgemeinverfügungen können Sie sich auf der Corona-Homepage des Freistaates Sachsen informieren.